1. Unterrichtszeitraum
a. Als Termin zum Unterrichtsbeginn wird das Anmeldedatum vereinbart.
b. Der Unterrichtsvertrag endet -falls nicht anders angegeben-automatisch mit der Vollendung des 6. Lebensjahres (für Kitakinder endet der Vertrag automatisch mit dem Verlassen der Kita) und bedarf bis dahin keiner Kündigung. Ihr Kind wechselt automatisch in den nächsten Kurs. Eine Kündigung ist jederzeit, jedoch 4 Wochen vor dem Monatsende möglich. Nur bei Bedarf: Ein Termin zum Unterrichtsende kann jederzeit vereinbart werden.
2. Gegenstand des Vertrags
2.1. Eltern-Kind-Musikkurse; Kitamusikkurse
a. Die Musikkurse beinhalten Elemente verschiedener frühmusikalischer Unterrichtskonzepte.
b. Pro Kitajahr werden 36 Unterrichtseinheiten zu je ca. 40 Minutenangeboten.
c. Jeweils etwa 10-15 Kinder pro Gruppe werden von ihren Erzieher:innen in den KiTas und von den Eltern in den Eltern-Kind-Musikkurse begleitet und beaufsichtigt.
d. Der Unterricht findet jede Woche zum gleichen Tag und zur gleichen Uhrzeit in den Räumen der Kindertagesstätte/der von Ihnen ausgewählten Einrichtung statt.
2.2. Kursblöcke und einmalige Veranstaltungen
3. Honorar
3.1. Eltern-Kind-Musikkurse, Kitamusikkurse
a. Das Jahreshonorar beträgt 360,00 € und berechnet sich aus mindestens 36 Unterrichtseinheiten zu je 10,00 €.
b. Bei zwölf Monaten Teilnahme (September-August) ergibt sich daraus ein Monatsbeitrag von 30,00 €.
c. Die Lehrkraft behält sich das Recht vor, Schülern den Unterricht zu verweigern, wenn die vereinbarten Honorare nicht fristgerecht bezahlt werden.
d. Das Honorar wird nach der verbindlichen Anmeldung per Lastschrift eingezogen.
e. Eine Probestunde kostet 10 Euro und wird entweder vor Ort bezahlt oder bei der festen Anmeldung mit dem Monatsbeitrag verrechnet.
f. Mit einer Anpassung des Honorars alle 2 Jahre ist zu rechnen (zuletzt 1/2022).
g. In manchen Kitas werden alternative Vergütungsmodelle vereinbart.
3.2. Kursblöcke und einmalige Veranstaltungen:
a. Das Honorar für den kompletten Kursblock oder die einzelne Veranstaltung wird per Lastschrift zum 01. des Folgemonats eingezogen.
b. Es gibt keine Probestunde, auch wenn die erstmalige Anmeldung über den Probestunde-Link erfolgt.
c. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich, wenn die Kurse weniger als 6 Monate dauern.
d. Der kurs bzw. die Veranstaltung findet nur an den angegebenen Terminen statt.
4. Kündigung Eltern-Kind-Kurse, Kitakurse
a. Der Unterrichtsvertrag endet automatisch zur Vollendung des 06.Lebensjahres.
b. Abweichende Kündigungstermine sind mit einer Frist von 4 Wochen zu jedem Monatsende außer in den Sommermonaten Juni, Juli, August (Kündigung erst nach den Sommerferien) möglich. Kündigung ist nur über die Email-Adresse - info@musicanti.de möglich.
c. Nach Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Unterrichtseinheiten und Zahlungen, kann es zu einer Nachforderung oder Rückerstattung kommen.
5. Unterrichtsausfälle
5.1. Eltern-Kind-Musikkurse; Kitamusikkurse
a. In den Schließzeiten der Kindertagesstätte und in den Schulferien findet kein Unterricht statt.
b. Ein Anspruch auf Erstattung von Musikstunden durch Fehlzeiten des Kindes oder nicht erfolgter Inanspruchnahme des Angebots besteht nicht (§ 615 BGB).
c. Unterrichtsausfall, der durch Krankheit der Lehrkraft bis zu 4 Wochen im Jahr entsteht, ist nicht nachholbar und entbindet nicht von der Zahlungspflicht (§ 616 BGB).
d. Aus anderen Gründen durch die Lehrkraft abgesagte Unterrichtstermine werden nachgeholt.
5.2. Kursblöcke und einmalige Veranstaltungen:
a. Bei dem Kurs- bzw. Veranstaltungsausfall, wird der Termin entweder nach dem Kursblock (bei der Veranstaltung möglichst in der darauffolgenden Woche) nachgeholt, eine ErsatzpädagogIn gestellt oder die ausgefallene Stunde zurückerstattet.
6. Höhere Gewalt
a. Höhere Gewalt kann mehrere Ursachen haben und sich auf verschiedene Weise auf den Unterricht auswirken. Nicht alle Szenarien können hier wiedergegeben werden. So können folgende Punkte allenfalls eine ungefähre Richtlinie sein.
b. Im Falle höherer Gewalt, wird die Lehrkraft wöchentlichen Ersatzanbieten wie z.B.:
c. Ersatztermin (online als Livevideounterricht oder präsent bei ggf. geändertem/r Tag/Zeit/Ort).
d. zusätzlich bereitgestellte Unterrichtsmaterialien(Musikaufnahmen, Bastelanleitungen, Texte usw.).
e. Angebotener Ersatzunterricht-egal in welcher Form - gilt als gehaltener Unterricht, unabhängig von der Inanspruchnahme durch den Schüler.
f. Höhere Gewalt entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
7. Schlussbestimmung
a. Jegliche weitere Vereinbarung oder Änderung zu diesem Vertrag bedarf der Schriftform.
b. Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als rechtlich ungültig erweisen, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die betroffene Bestimmung des Vertrages wird durch die entsprechende rechtlich gültige Form ersetzt.
c. Beide Vertragsparteien erhalten ein unterzeichnetes Exemplar des Vertrage
d. Änderungen zu den vertragsdaten, wie Anschriften und Telefonnummern, müssen der Lehrkraft unverzüglich gemeldet werden.