MusiCanti Reisen · Georgien
Allgemeine Reisebedingungen
für die Musikreise im georgischen Kaukasus – Trekking- und Reitvariante
Reiseveranstalterin: Manana Klein / MusiCanti
1. Buchungsanfrage, Anmeldung & Vertrag
Eine Buchungsanfrage über die Website ist zunächst unverbindlich. Ein Pauschalreisevertrag kommt zustande, wenn der/die Reisende die Reise verbindlich bucht und die Veranstalterin die Buchung bestätigt.
Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Reiseleistungen, Reisedaten, Preise und sonstigen Vertragsinformationen.
2. Reiseleistungen
Zum vereinbarten Reisepreis gehören – entsprechend der jeweiligen Reisebeschreibung und Buchungsbestätigung – insbesondere:
- Planung, Organisation und persönliche Reiseleitung
- zwei Hotelübernachtungen in Tiflis – eine vor Beginn und eine nach Ende der begleiteten 10-tägigen Tour
- geführte Trekking- bzw. Reitroute durch Tuschetien und Chewsuretien
- musikalische Begleitung, gemeinsames Singen, Musizieren und Improvisieren
- Vollverpflegung während der 10 Reisetage mit Frühstück, Lunchpaket und Abendessen
- die im Reiseprogramm vorgesehenen Transfers innerhalb Georgiens
- Transport des Hauptgepäcks während der Trekkingetappen durch Packpferde
- Begleitung durch das jeweilige Leitungsteam sowie lokale Mitarbeitende, darunter Koch, Pferdeführer und Fahrer
- im Programm enthaltene Eintrittsgelder sowie die Organisation erforderlicher Genehmigungen für das Grenzgebiet
Nicht enthalten sind insbesondere die internationale An- und Abreise, Flughafen-Transfers, persönliche Reiseversicherungen, persönliche Ausrüstung sowie persönliche Ausgaben und nicht ausdrücklich eingeschlossene Zusatzleistungen.
Für die Trekkingetappen bringen die Teilnehmenden grundsätzlich ein eigenes geeignetes Zelt mit. Wer kein geeignetes Zelt besitzt, kann nach vorheriger Absprache ein Zelt von MusiCanti erhalten.
3. Teilnahmevoraussetzungen
Die Reise führt durch abgelegene Hochgebirgsregionen. Für die Trekkingvariante werden eine gute Grundkondition, Trittsicherheit und die Fähigkeit vorausgesetzt, mehrere Tage hintereinander längere Bergwanderungen zu bewältigen. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung.
Für die Reitvariante gelten zusätzlich die vor der Buchung mitgeteilten Anforderungen an Reiterfahrung, Kondition und den sicheren Umgang mit dem Pferd.
Vorausgesetzt werden außerdem die Bereitschaft zu einfachen Verhältnissen, ein respektvoller Umgang innerhalb der Gruppe und mit den Menschen vor Ort sowie kulturelle Sensibilität. Gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen, die für die sichere Durchführung der Reise erheblich sein können, sollen vor der Buchung mit der Veranstalterin besprochen werden.
4. Besondere Bedingungen der Reise & Haftung
Die Reise findet in abgelegenen Gebirgsregionen mit wechselnden Wetterbedingungen, unbefestigten Wegen, Flussquerungen und Höhenlagen über 3.500 Metern statt. Wetter, Wege, Sicherheitslage oder andere örtliche Bedingungen können Änderungen des Reiseverlaufs erforderlich machen.
Für Mängel der Pauschalreise, Schadensersatz und sonstige Ansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreiserechts. Die mit einer Berg-, Trekking- oder Reitreise typischerweise verbundenen und nicht vermeidbaren allgemeinen Risiken werden durch eine eigenverantwortliche Teilnahme nicht zu einem Verzicht auf gesetzliche Rechte des/der Reisenden.
Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung einschließlich Rücktransport ist verpflichtend. Eine Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
5. Rücktritt durch den/die Reisende:n
Der/die Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Nachweisgründen in Textform erklärt werden.
Soweit kein Fall vorliegt, in dem gesetzlich keine Entschädigung verlangt werden darf, gelten folgende Entschädigungspauschalen:
- 59–30 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
- 29–15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- ab 14 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises
Bei einem Rücktritt früher als 60 Tage vor Reisebeginn wird eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen berechnet.
Dem/der Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Veranstalterin ist auf Verlangen verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.
Der/die Reisende kann innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen verlangen, dass an seiner/ihrer Stelle eine andere Person in den Pauschalreisevertrag eintritt.
6. Rücktritt durch die Veranstalterin
Die Veranstalterin kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die vertraglich mitgeteilte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und der Rücktritt innerhalb der gesetzlichen und im Vertrag genannten Frist erklärt wird. Bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen muss die Erklärung spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zugehen.
Ein Rücktritt ist außerdem möglich, wenn die Veranstalterin aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung der Reise gehindert ist. In diesem Fall wird der gezahlte Reisepreis nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstattet.
Gesetzliche Ansprüche der Reisenden bleiben unberührt.
7. Zahlung
Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises fällig. Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung und der für die Zahlung gesetzlich erforderlichen Unterlagen zu leisten.
Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
8. Änderungen des Reiseverlaufs
In abgelegenen Bergregionen können insbesondere Wetter, Wegzustand, Sicherheitslage, behördliche Vorgaben oder andere örtliche Bedingungen Anpassungen von Route, Tagesablauf oder einzelnen Programmpunkten erforderlich machen. Sicherheit und Durchführbarkeit haben Vorrang. Die gesetzlichen Rechte der Reisenden bei erheblichen Vertragsänderungen oder Reisemängeln bleiben unberührt.
9. Versicherungen & persönliche Verantwortung
Jede teilnehmende Person muss für die gesamte Reisedauer über eine gültige Auslandskrankenversicherung verfügen, die auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport abdeckt. Persönliche Medikamente und die für die Reise erforderliche persönliche Ausrüstung sind selbst mitzuführen, soweit in der Reisebeschreibung nichts anderes vereinbart ist.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Bearbeitung der Buchung, Durchführung der Reise und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Soweit für die Durchführung der gebuchten Reise notwendig, können erforderliche Daten auch an beteiligte Leistungserbringer weitergegeben werden. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung von MusiCanti.